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Hinweisblatt zur islamischen Eheschließung für Frauen

Aktualisiert: 26. Sept. 2023


Die Hochzeit ist ein ganz besonderer Tag im Leben einer Frau. Auf immer und ewig, in guten wie in schlechten Zeiten soll die Ehe halten. Mit diesem Mann möchte man eine Familie gründen und durch dick und dünn gehen.

Oft wird es auch genauso kommen. Auf keinen Fall will man in dieser Zeit dran denken, dass es anders sein könnte. Aber grade bei einer islamischen Eheschließung sollte man daran denken, denn es ist nicht wie bei einer standesamtlichen Ehe, die man scheidet, ein Verwaltungsakt, nein, es ist eine religiöse Ehe, es ist eine Gewissensfrage. Man trennt sich nicht einfach und sucht sich einen Neuen, das Gewissen und der Glaube erlauben einem dies nicht.

Es kann viele Gründe geben, warum grade eine islamische Ehe nicht hält:

- Nach der Hochzeit stellt sich heraus, dass der Mann gar nicht so ist, wie er vorgab zu sein.

- Vielleicht neigt er zu Aggression, Gewalttätigkeiten oder Emotionalen Missbrauch.

- Männer mit narzisstische Persönlichkeitsstörungen oder Passiv-Aggressive, Toxische Beziehungen können alle treffen und es passiert öfter als man denkt.

- Oder auch ist alles einfach nicht so, wie man es sich vorstellte und man passt doch nicht zusammen.

- Oder eine nicht-muslimische Frau konvertiert nach der Hochzeit zum Islam. Sie lernt den Islam näher und besser kennen. Und dann merkt sie, der Mann ist ja doch nicht so religiös. Bald praktiziert sie mehr und gewissenhafter als er und es kommt zu Konflikten. Und plötzlich ist die islamische Eheschließung von Bedeutung.

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Möge Allah dich davor bewahren, aber was ist, wenn du dein Leben nicht weiter mit dem Mann teilen willst oder kannst?

Die Situation in Deutschland/Europa ist sehr schwer.

Islamrechtlich gibt es mehrere Wege der Scheidung:

1. Der Mann kann jeder Zeit ohne Grund die Frauen scheiden. (Talaq)

2. Die Frau kann, wenn der Ehemann seine Pflichten erfüllt und die Frau gut behandelt und einen guten Charakter hat, sie aber trotzdem mit ihm nicht leben kann, die Morgengabe zurückgeben. Der Mann muss dann die Scheidung aussprechen. (Khula)

3. Wenn der Ehemann seinen Pflichten nicht nachkommt oder die Ehefrau gar misshandelt, sieht der Islam eine gerichtliche Scheidung vor. In Deutschland gibt es aber keine islamischen Gerichte. Die Gelehrten sind sich einig, dass dann ein Sheikh oder Imam die Aufgabe übernehmen soll. Dieser hört beide Seiten und würde dann die Ehe scheiden.

Und es gibt noch einige selten Sonderfälle der Scheidung auf die hier nicht näher eingegangen werden.


Die Realität ist in Deutschland, dass Ehemänner sich manchmal weigern der Frau die Scheidung zu geben (2.) und wenn die Frau Hilfe sucht, sie kaum Hilfe bekommt (3.).

Es gibt hunderte, wenn nicht tausende von Fällen, in den Frauen mit einem Mann verheiratet blieben, Jahre lang, weil er sich weigerte die Scheidung auszusprechen und keine Hilfe von Imamen kam. Eine solche Situation ist für die Frau sehr belastend und kann regelrecht krank machen.

Aber um dem vorzubeugen, gibt es eine Lösung: Talaq-e-Tafweez

Dabei handelt sich um eine Zusatzklausel im Ehevertrag. Der Ehemann überträgt das Recht zur mündlichen Scheidung auf die Ehefrau (oder einen Dritten) mit oder ohne Bedingungen. Zwar ist es auch möglich, dass der Ehemann nach der Eheschließung das Recht überträgt, aber ein Mann, der sich nicht scheiden lassen will, wird das nicht tun. Von daher ist es Vernünftig dies bei Eheschließung im Ehevertrag festzuhalten, um sich vor unnötiger Härte zu schützen.

Einen Muster Ehevertrag kann man hier einsehen:

Um auch einem guten Mann Sicherheit zu gewährleisten, wird empfohlen der Frau die Scheidungsgewalt unter folgenden Bedingungen zu übertragen:

1. Wenn er sich weigerte Khula zu akzeptieren und/oder die Frau keinen Imam/Shaykh findet, der die Ehe scheidet.

a. Wenn der Ehemann wichtige Angelegenheiten verschwiegen oder in diesen Gelogen hat.

b. Wenn der Ehemann süchtig wird (Nikotin, Spiel, Drogen, Alkohol etc.)

c. Wenn der Ehemann die Ehefrau physisch oder psychisch misshandelt.

d. Wenn er seinen Pflichten in der Ehe nicht nachkommt

Denkbar wäre auch andere Bedingungen wie z.B. wenn der Ehemann eine zweite Frau heiratet oder seinen Pflichten nicht nachkommt. *

Wichtig zu erwähnen, die Scheidung bekommt Gültigkeit indem die Frau sagt: „Ich bin geschieden“ oder „Ich scheide mich selbst“. Der Satz „Du bist geschieden“ führt nicht zur Scheidung, weil die Frau nicht ihren Ehemann scheiden kann, sondern nur sich selbst.


Möge Allah eure Ehe segnen und dich schützen und möge die Ehe lange halten! Amin

* Scheidung ohne rechtlichen Grund ist verboten. Gründe, die die Scheidung rechtfertigen sind für die Hanefiten z.B. Impotenz, Kastration, Mutation des Gliedes, Elefantiasis, Lepra, Geisteskrankheiten, Abfall vom Islam.

Für die Schafi‘iten ist es ein zusätzlicher Scheidungsgrund, wenn der Mann nicht für den Unterhalt aufkommt.

Die Hanbaliten berücksichtigen ferner, wenn er seine Frau verlässt.

Die Malekiten geben der Frau noch weitere Gründe wie: Schlechte Behandlung der Frau, Schlagen, längere Abwesenheit des Mannes und Gefangenschaft des Mannes.




Hier zum Runterladen und ausdrucken:


Hinweisblatt zur islamischen Eheschließung für Frauen
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Islamischer Heiraturkunde
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